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\nBis vor einigen Jahren entschieden sich zahlreiche Verbraucher, auf der Suche nach einer sicheren Altersvorsorge für den Abschluss einer Lebensversicherung. Die hohen Erwartungen in dieses Anlagemodell wurden jedoch vielfach nicht erfüllt. Viele Verbraucher wollen sich nun von ihrer unliebsamen Lebensversicherung lösen.\n\nDie gute Nachricht: eine große Zahl der abgeschlossenen Verträge enthielten eine fehlerhafte Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht. Diese Fehler können, auch nach Jahren noch Grund für einen Widerruf des Vertrages sein.\n\nInsbesondere im Zeitraum von Ende 1994 bis Ende 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossene Verträge enthalten vielfach falsche oder unvollständige Widerrufsbelehrungen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.01.2017 klargestellt, dass eine Belehrung des Versicherungsnehmers umfassend, unmissverständlich und eindeutig zu erfolgen hat.\n\nEnthält der Lebensversicherungsvertrag einen der genannten Fehler im Hinblick auf die Belehrung über das Widerrufsrecht, so entsteht ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“, welches einen Widerruf des Vertrages noch heute ermöglicht.\n\nAuch wer seinen Lebensversicherungsvertrag bereits gekündigt hat, kann diesen unter Umständen noch widerrufen, wenn eine fehlerhafte Belehrung stattgefunden hat und dieser noch bis zum 01.01.2003 lief.“},{„component“:“hc_space“,“id“:“kOGz1″,“css_classes“:““,“custom_css_classes“:““,“custom_css_styles“:““,“size“:““,“height“:““}]},{„component“:“hc_column“,“id“:“column_5ZtkF“,“column_width“:“col-md-12″,“animation“:““,“animation_time“:““,“timeline_animation“:““,“timeline_delay“:““,“timeline_order“:““,“css_classes“:““,“custom_css_classes“:““,“custom_css_styles“:““,“main_content“:[{„component“:“hc_title_tag“,“id“:“5ZtkF“,“css_classes“:““,“custom_css_classes“:““,“custom_css_styles“:““,“text“:“Fehler in der Widerrufselehrung eines Lebensversicherungsvertrages“,“tag“:“h3″},{„component“:“hc_icon_list_simple“,“id“:“GRN2T“,“css_classes“:““,“custom_css_classes“:““,“custom_css_styles“:““,“rows“:[{„component“:“repeater_item“,“id“:“cntYa“,“icon“:“fa fa-check“,“text“:“Fehlerhaft ist eine Widerrufsbelehrung zum Beispiel, wenn sie keinen ausdrücklichen Hinweis auf die seit 2012 bestehende Möglichkeit der Erhebung des Widerspruches in Textform erhält. Anders als bei der Schriftform ist der Widerspruch damit auch z.B. per E-Mail oder Fax möglich.“},{„component“:“repeater_item“,“id“:“2E616″,“icon“:“fa fa-check“,“text“:“Zudem muss sich die Widerspruchsbelehrung drucktechnisch deutlich vom übrigen Vertragstext abheben und einen Hinweis darauf enthalten, dass die Absendung des Widerspruches innerhalb der Widerspruchsfrist genügt.“},{„component“:“repeater_item“,“id“:“NmjUl“,“icon“:“fa fa-check“,“text“:“Viele Versicherungsunternehmen speisten die Versicherungsnehmer mit dem Hinweis ab, dass die Widerrufsfrist zu laufen beginne, sobald der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und „weitere Unterlagen“ erhalten habe. Diese und ähnlich unpräzise Formulierungen im Hinblick auf den Fristbeginn sorgen für Rechtsunsicherheit, sodass auch in diesem Fall nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt wurde.“}],“alignment“:“text-left“,“icon_size“:““,“list_style“:““}]},{„component“:“hc_column“,“id“:“column_xeQGl“,“column_width“:“col-md-12″,“animation“:““,“animation_time“:““,“timeline_animation“:““,“timeline_delay“:““,“timeline_order“:““,“css_classes“:““,“custom_css_classes“:““,“custom_css_styles“:““,“main_content“:[{„component“:“hc_space“,“id“:“RQQUo“,“css_classes“:““,“custom_css_classes“:““,“custom_css_styles“:““,“size“:““,“height“:““},{„component“:“hc_title_tag“,“id“:“h3UxR“,“css_classes“:““,“custom_css_classes“:““,“custom_css_styles“:““,“text“:“Rückabwicklungsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen“,“tag“:“h3″},{„component“:“hc_wp_editor“,“id“:“9bXwH“,“css_classes“:““,“custom_css_classes“:““,“custom_css_styles“:““,“editor_content“:“Die Ausübung des Widerrufsrechtes wandelt das Versicherungsverhältnis in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Der Versicherungsnehmer kann damit im Rahmen der Rückabwicklung des Vertrags nicht nur die gezahlten Prämien, sondern unter Umständen auch die Herausgabe von Nutzungszinsen vom Versicherer herausverlangen.\n\nGegebenenfalls sind zwar Nutzungsentschädigungen für den genossenen Versicherungsschutz und bei einer fondsgebundenen Versicherung zudem erlittene Fondsverluste in Abzug zu bringen, nicht jedoch wie bei der Kündigung die Abschluss- und Verwaltungskosten.\n\nDie nach der alten Fassung des § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG geltende einjährige Ausschlussfrist für den Widerruf des Lebensversicherungsvertrags ist wegen dessen Verstoß gegen europäisches Recht nicht anwendbar.\n\nDer Rückabwicklungsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen entsteht daher erst in dem Zeitpunkt, in dem der Widerruf ausgeübt wird und verjährt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in welchem dies geschah. Sollte Ihr Vertrag also noch nicht widerrufen sein, so können Ihre Ansprüche auch noch nicht verjähren.\n\nNehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie Ihre Ansprüche noch heute kostenlos überprüfen.“}]}],“section_settings“:““},“column_9t94Q“:{„id“:“column_9t94Q“,“main_content“:{„component“:“hc_space“,“id“:“RQQUo“,“css_classes“:““,“custom_css_classes“:““,“custom_css_styles“:““,“size“:““,“height“:““}},“column_Xnobo“:{„id“:“column_Xnobo“,“main_content“:{„component“:“hc_title_tag“,“id“:“h3UxR“,“css_classes“:““,“custom_css_classes“:““,“custom_css_styles“:““,“text“:“Rückabwicklungsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen“,“tag“:“h3″}},“scripts“:{},“css“:{},“css_page“:““,“template_setting“:{„settings“:{„id“:“settings“}},“template_setting_top“:{},“page_setting“:{„settings“:[„lock-mode-off“]},“post_type_setting“:{„settings“:{„image“:“https://www.verbraucherurteile.de/wp-content/uploads/2018/09/10.jpg|502|800|376″,“excerpt“:“Die hohen Erwartungen in das Anlagemodell der Lebensversicherung wurden vielfach nicht erfüllt. 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