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\nAnleger, die in der Vergangenheit nach einer lukrativen Geldanlagemöglichkeit gesucht haben, wurde in einer Vielzahl an Fällen eine Beteiligung an einem Schiffsfonds angeboten, die in der weit überwiegenden Anzahl vor allem Tanker, Container- und Massengutfrachter finanzieren. Zahlreiche Emissionshäuser haben in der Hochzeit der Handelsschifffahrt geschlossene Schiffsfonds aufgelegt. Lange Zeit galten die Schiffsfonds auch als gute Kapitalanlage. Die Vermittler haben diese entsprechend als „sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge“ empfohlen. Die als sicher geglaubte Geldanlage entpuppt sich bei näherer Betrachtung als risikoreiches Finanzprodukt.\n
\nMit dem Ausbruch der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 offenbarte sich jedoch, dass es sich bei Schiffsfonds um hoch spekulative und riskante Kapitalanlagen handelt. Zahlreiche Schiffsfonds mussten in den vergangenen Jahren bereits Insolvenz anmelden. Viele Anleger haben dadurch einen Totalverlust erlitten.\n\nHintergrund des Markteinbruchs war, dass in der Hochzeit der Handelsschifffahrt Überkapazitäten geschaffen wurden. Als in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 die Nachfrage einbrach, brachen ebenfalls die Charterraten ein mit der Folge, dass die Fonds in erhebliche Schieflage geraten sind. Infolge dessen konnten in vielen Fällen die prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger nicht mehr ausgezahlt werden. Darüber hinaus musste in vielen Fällen Sanierungskapital nachgezahlt oder Schiffe verkauft werden. Doch auch diese oder andere Maßnahmen konnten oftmals eine Insolvenz der Gesellschaft nicht mehr verhindern mit der Folge, dass auch eine Rückforderung der bereits erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter drohte.\n
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\nIn vielen Fällen haben Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Emittenten auf Prospektfehler oder dem vermittelnden Kreditinstitut wegen fehlerhafter anlage- und anlegergerechter Beratung geltend zu machen. Denn die Kreditinstitute sind im Rahmen ihrer Beratung verpflichtet, den Kunden über die Funktionsweise des Fonds und die Risiken umfassend und in verständlichen Worten aufzuklären. Erfahrungsgemäß wurde die Anlageberatung oftmals nicht ordnungsgemäß durchgeführt und die Risiken wurden nicht oder nur unzureichend aufgezeigt. Folglich passte die vermittelte Kapitalanlage nicht zum Risikoprofil des Anlegers. Kann der Bank oder dem Anlageberater ein Beratungsfehler nachgewiesen werden, sind diese in der Regel zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.\n
\nSofern der Nachweis der fehlerhaften Beratung gelingt, ist das beklagte Kreditinstitut zur Rückgewähr des eingezahlten Betrages nebst Agio, zum entgangenen Gewinn sowie zur Freistellung von Ansprüchen Dritter (z.B. InsO-Verwalter) zu verurteilen.\n\nHaben auch Sie in einen geschlossenen Schiffsfonds investiert, nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Die auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Fachanwälte haben jahrelange Erfahrung und prüfen gerne Ihre Ansprüche.“}]}],“section_settings“:““},“scripts“:{},“css“:{},“css_page“:““,“template_setting“:{„settings“:{„id“:“settings“}},“template_setting_top“:{},“page_setting“:{„settings“:[„lock-mode-off“]},“post_type_setting“:{„settings“:{„image“:“https://www.verbraucherurteile.de/wp-content/uploads/2019/02/shipping-containers-1096829-1024×683.jpg|1733|2600|1080″,“excerpt“:“Schiffsfonds sind eine risikoreiche Kapitalanlage. Das mussten bereits viele Kleinanleger schmerzhaft feststellen. Sind auch Sie betroffen? Erfahren Sie, was Sie nun tun können. „,“extra_1″:““,“extra_2″:““,“icon“:{„icon“:““,“icon_style“:““,“icon_image“:““}}}}