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\nAnleger, die in der Vergangenheit nach einer lukrativen Geldanlagemöglichkeit gesucht haben, wurde in einer Vielzahl an Fällen eine Beteiligung an einem Immobilienfonds angeboten. Diese Anlageform zählte zu den beliebtesten Geldanlagen in Deutschland. Den Anlegern wurden diese Beteiligungen als „Betongold“ verkauft. Immobilien galten bei vielen Anlegern als sichere Investition. Die Vermittler haben diese entsprechend als „sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge“ empfohlen.\n\nDen Anlegern wurde spätestens seit der Immobilienkrise deutlich vor Augen geführt, dass sie in eine risikoreiche Kapitalanlage investiert hatten. Viele Immobilienfonds gerieten in Schieflage. Unzählige Anleger verloren ihr gesamtes Kapital. Die als sicher geglaubte Geldanlage entpuppt sich bei näherer Betrachtung als risikoreiches Finanzprodukt.\n\nEin geschlossener Immobilienfonds sammelt Kapital von den Anlegern und investiert das Kapital bspw. in Wohnanlagen, Bürogebäude oder Einkaufszentren. Dies erfolgt auch grenzüberschreitend, denn Immobilienfonds sind vielfach für Immobilien in Holland oder Österreich aufgesetzt worden. Besonders lukrativ erschienen den Investoren auch komplexe Einkaufsmeilen im asiatischen Raum.\n
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\nIn vielen Fällen haben Anleger versucht, die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Emittenten auf Prospektfehler oder dem vermittelnden Kreditinstitut wegen fehlerhafter anlage- und anlegergerechter Beratung geltend zu machen. Denn die Kreditinstitute sind im Rahmen ihrer Beratung verpflichtet, den Kunden über die Funktionsweise des Fonds und die Risiken umfassend und in verständlichen Worten aufzuklären. Erfahrungsgemäß wurde die Anlageberatung oftmals nicht ordnungsgemäß durchgeführt und die Risiken wurden nicht oder nur unzureichend aufgezeigt. In vielen Fällen passte die vermittelte Kapitalanlage nicht zum Risikoprofil des Anlegers. Dies darf ebenfalls nicht sein. Kann der Bank oder dem Anlageberater ein Beratungsfehler nachgewiesen werden, sind diese in der Regel zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.\n\nSofern der Nachweis der fehlerhaften Beratung gelingt, ist das beklagte Kreditinstitut\n
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\nzu verurteilen.\n\nHaben auch Sie in einen geschlossenen Immobilienfonds investiert, nehmen Sie zu uns Kontakt auf, profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung unserer Fachanwälte auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und lassen Ihre Ansprüche prüfen.\n\n „}]}],“section_settings“:““},“scripts“:{},“css“:{},“css_page“:““,“template_setting“:{„settings“:{„id“:“settings“}},“template_setting_top“:{},“page_setting“:{„settings“:[„lock-mode-off“]},“post_type_setting“:{„settings“:{„image“:“https://www.verbraucherurteile.de/wp-content/uploads/2019/02/Fotolia_88385782_L-1024×683.jpg|1571|2356|1072″,“excerpt“:“Was können Verbraucher tun, wenn sich die sicher geglaubte Geldanlage als risikoreiches Finanzprodukt entpuppt? Erfahren Sie hier wissenswerte Fakten über geschlossene Immobilienfonds.“,“extra_1″:““,“extra_2″:““,“icon“:{„icon“:““,“icon_style“:““,“icon_image“:““}}}}